beratung bei trennung & scheidung §95

Kein Paar mehr - dennoch Eltern!
Sie haben sich gemeinsam dazu entschlossen, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Damit beginnt ein neuer Lebensabschnitt, für Sie als gesamte Familie!
Wenn minderjährige Kinder betroffen sind, verlangt das Gesetz (§ 95 AußStrG), dass beide Elternteile vor der Scheidung an einer verpflichtenden Beratung teilnehmen - einzeln, gemeinsam oder in Gruppen. Diese Beratung dient nicht der Paartherapie oder als Rahmen um Rechtliches zu klären, sondern hat das Wohl Ihrer Kinder im Blick. Es geht darum, Sie als Eltern zu unterstützen und in ihrer nun neuen Elternrolle zu stärken, die Trennung so zu gestalten, dass Ihre Kinder möglichst gut damit umgehen können.
Als erfahrene Psychosoziale Beraterin, Eltern- und Erziehungsberaterin und Ambulante Familienbetreuerin biete ich diese gesetzlich vorgeschriebene Beratung mit viel Einfühlungsvermögen, Fachwissen und in einem geschützten, vertraulichen Rahmen an.
Während der Beratung besprechen wir:
- Wie können wir als Eltern, trotz Trennung, für unsere Kinder gute Eltern sein?
- Wie können wir unser Kind(er) während der Scheidung, nach der Trennung, gut begleiten und unterstützen?
- Wie kann eine gute Besuchsregelung aussehen - was brauchen unsere Kind(er) dabei?
- Wie kann Kommunikation trotz Trennung gelingen?
- Was können wir tun, wenn ein Elternteil einen neuen Partner bzw. neue Partnerin bekommt?
Das Beratungsgespräch dauert in der Regel 1 - 1,5 Beratungseinheiten (à 50 Minuten)
Sie erhalten gleich nach dem Gespräch die notwendige Bestätigung zur Vorlage beim Gericht.
Mögliche Settings...
- Einzeltermine, wenn Sie lieber getrennt kommen möchten (85 Euro/Person)
- Gemeinsame Termine für Sie als Mutter und Vater (45 Euro/Person)
- Gruppentermine - bitte auf Anfrage ob gerade ein Termin stattfindet (40 Euro/Person)
Sollten Sie Sorgen oder Anliegen zum Termin haben, nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf, wir können Vieles vorab klären.