elternberatung bei trennung & scheidung
Die Seite für Eltern...
Eltern zu sein bedeutet, Verantwortung zu tragen und immer wieder vor neuen Herausforderungen zu stehen. Unterschiedliche Bedürfnisse, Konflikte oder Veränderungen im Familienalltag können das Zusammenleben belasten. Elternberatung bietet hier einen geschützten Rahmen, um Klarheit zu gewinnen, neue Sichtweisen zu entwickeln und konkrete Handlungsmöglichkeiten zu finden.
Meine langjährige Erfahrung im psychosozialen Bereich und meine Tätigkeit als Ambulante Familienbetreuerin fließen in diese Arbeit unmittelbar ein. So biete ich Ihnen eine praxisnahe, empathische und zugleich klare Unterstützung, mit dem Ziel, dass Sie gestärkt und handlungsfähig in Ihrer Elternrolle bleiben.
Gerichtlich verpflichtende Beratung bei einvernehmlicher Scheidung nach §95 AußStrG.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind Eltern gesetzlich verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. In dieser Beratung steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt: Wie gelingt es, trotz Trennung die gemeinsame Verantwortung als Eltern wahrzunehmen und den Jugendlichen oder Kindern Stabilität zu geben?
Rahmenbedingungen:
- Die Elternberatung dauert in der Regel 50-60 Minuten (eine Beratungseinheit).
- Sie erhalten gleich nach dem Gespräch die notwendige Bestätigung zur Vorlage beim Gericht.
- Es sind gemeinsame Termine (Mutter und Vater) und Einzeltermine möglich.
Gerichtlich angeordnete Familien-,Eltern- oder Erziehungsberatung nach §107 AußStrG.
Manchmal geraten Eltern die sich trennen in Situationen, in denen Kommunikation kaum mehr möglich scheint. Die Beratung nach §107 AußStrG. soll dabei unterstützen, eine neue Ebene als Eltern zu finden, Spannungen zu lösen und wieder in einen konstruktiven Austausch zu kommen, mit dem Fokus auf das, was für Ihr Kind oder ihre Kinder hilfreich und wichtig ist.
In einem geschützten, vertraulichen Rahmen begleite ich Sie dabei, neue Perspektiven zu entwickeln und Wege zu finden, die allen Beteiligten gut tun können, vor allem Ihren Kindern.
Rahmenbedingungen:
- In einem ersten telefonischen Kontakt, können wir wichtige Rahmenbedingungen für den Start der Beratung besprechen.
- Halten Sie alle relevanten Schreiben, wie Beschlüsse vom Gericht und der Kinder- und Jugendhilfe bereit.
- Beim Erstgespräch vor Ort, in meiner Praxis in Innsbruck oder Absam, klären wir die weitere Vorgehensweise.
- Bestätigungen: Die für das Gericht erforderliche Bestätigung über den Beginn der Beratung, wird direkt nach dem ersten Beratungstermin ausgestellt. Nach Absolvierung der im Beschluss vorgegebenen Beratungseinheiten erhalten Sie eine weitere Bestätigung, die Sie dem Gericht dann umgehend vorlegen können.
"Sollten Sie Sorgen, Anliegen oder Fragen vorab haben, nehmen Sie gerne unverbindlich mit mir Kontakt auf, wir können Vieles vorab klären."
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Die Wahl einer weiterführenden Schule oder eines (Lehr-) Berufs ist für Jugendliche ein wichtiger Schritt – und für Eltern oft eine Herausforderung die mit Konflikten verbunden ist. Mein Leitfaden gibt Ihnen Impulse, wie Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn in dieser Phase unterstützen, Orientierung geben und zugleich Freiraum lassen können. Gemeinsam können Sie ganz praktisch und in nachvollziehbaren Schritten reflektieren, erkunden und so dieser wichtigen Entscheidung viele Schritte näher kommen.
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